Packen Sie einen Notfallkoffer
Was wir für Sie tun können
- Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt
- Wir besprechen mit Ihnen, welche Vorsorge (Vertretungsregelung) für Ihr Unternehmen sinnvoll ist
- Wir packen den Vorsorgekoffer für den Unternehmer und das Unternehmen mit Ihnen
In den Notfallkoffer gehören nicht nur Daten, Verträge und andere wichtige Unterlagen, sondern ebenso eine Vertretungsregelung für die wichtigsten Arbeitsabläufe. Sie sollten Ihre Vertrauensperson mit den entsprechenden Vollmachten ausstatten, um sicher zu stellen, dass das Unternehmen fortgeführt werden kann.
Bei einer GmbH ist es unbedingt notwendig, eine Vertrauensperson zu benennen, die die Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung wahrnimmt. Hierzu ist die Erstellung einer Stimmrechtsvollmacht sinnvoll. So kann ggfs. im Notfall ein neuer Geschäftsführer oder Prokurist bestellt werden.
Sofern keine Prokura oder Handlungsvollmacht erteilt wird, sollte die notwendige Vollmacht (Generalvollmacht) im Notfallkoffer hinterlegt sein. Bei der notariellen Vollmacht ist es möglich, der beurkundenden Notarin Anweisungen zu geben, unter welchen Voraussetzungen er Ausfertigungen der Vollmacht erteilen darf.
Mit den nachfolgenden Checklisten geben wir Ihnen einen Überblick, welche Unterlagen in einen Notfallkoffer gehören.
Die Mühe und der Zeitaufwand den Notfallkoffer zu packen, lohnt sich; er sichert den Fortbestand Ihres Unternehmens und stellt die Handlungsfähigkeit Ihrer nahen Angehörigen sicher!
Welche Unterlagen benötigen wir?
- aktuelle Handelsregisterauszüge
- Transparenzregisterauszug
- Gesellschaftsvertrag und spätere Änderungen
- Nachweis über Zahlungen des Haftkapitals (z. B. Kopie Kontoauszug, Sachgründungsbericht)
- wichtige Protokolle und Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
- Bestellungsurkunden von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
- sonstige Vollmachten (Bank-, Handlungsvollmachten)
- Handelsregistervollmachten der Kommanditisten
- Eheverträge und Pflichtteilsverzichte aller Gesellschafter falls Gesellschaftsvertrag das vorschreibt
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum „Notfallkoffer“ (FAQ)
Ja. Auch für die persönlichen Angelegenheiten ist eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.
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Wie hoch sind die notariellen Kosten?
Die Tätigkeit der Notarin ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Ausschlaggebend bei der Erstellung einer Generalvollmacht ist das Vermögen des Vollmachtgebers zum Erstellungszeitpunkt. Folgende Kosten entstehen je nach Vermögenswert:
Vermögenswert | Notarkosten |
50.000,00 € | 165,00 €* |
100.000,00 € | 273,00 € * |
200.000,00 € | 435,00 €* |
300.000,00 € | 635,00 €* |
400.000,00 € | 785, 00 €* |
500.000,00 € | 935, 00 €* |
* zzgl. Auslagen und 19% Umsatzsteuer
Link: https://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Berechnung/index.php
Link: Zu diesem Themenkomplex bieten wir Vorträge an, u.a. mit dem Thema: „Der Notfallkoffer des Unternehmers“; informieren Sie sich hier.
Link: hier finden Sie eine Checkliste, woran Sie bei der Nachfolgeplanung denken sollten