Fragebogen Übergabevertrag

Online-Formular

Wir freuen uns, Sie bei der Übertragung Ihrer Immobilie unterstützen zu können.

Sie können diesen Fragenbogen, soweit es Ihnen möglich ist, ausfüllen und uns unmittelbar online übersenden.

Alternativ können Sie das nachfolgende Formular auch ausdrucken und per Post, E-Mail oder Fax übermitteln.

Fertigt die Notarin auftragsgemäß den Entwurf eines Vertrages, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Beurkundung erfolgt (KV 21302 – 21304 des GNotKG). Bei späterer Beurkundung werden die Entwurfsgebühren verrechnet, fallen also nicht gesondert an.

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen natürlich sehr gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 02565/9342-0, per E-Mail unter info@kanzlei-soebbeke.de oder im Internet unter www.kanzlei-soebbeke.de.

Informieren Sie sich auf unserer Homepage unter dem Punkt „Übergabevertrag“. Dort finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen unter dem Punkt „FAQ“.

Haben Sie zusätzlich Fragen zum Ablauf des Beurkundungsverfahrens, können Sie sich auf unserer Homepage unter dem Punkt „So läufts beim Notar“ aufklären lassen.

Persönliche Daten Übergeber 1

Persönliche Daten Übergeber 2

Persönliche Daten Übernehmer 1

(Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, etc.)

Daten zum Vertragsobjekt

Bitte geben Sie nachstehend die Objektdaten so genau wie möglich an. Wir recherchieren die Daten im Grundbuch und holen die erforderlichen Grundbuchauszüge ein. Es ist also nicht notwendig, dass Sie selbst im Vorfeld einen Grundbuchauszug besorgen und uns zuleiten.

Zusätzliche Angaben beim Erbbaurecht

Eine beglaubigte Fotokopie des Erbbaurechtsvertrages muss zum Beurkundungstermin vorliegen.

Zusätzliche Angaben zur Eigentumswohnung

Eine beglaubigte Fotokopie der Teilungserklärung muss zum Beurkundungstermin vorliegen.

Verfügungsbeschränkungen

Unterliegen Sie möglicherweise Verfügungsbeschränkungen bei der Übertragung Ihrer Immobilie aufgrund eines vorherigen Übertragungsvertrages oder einer bindenden erbrechtlichen Verfügung (z.B. Erbvertrag/gemeinschaftliches Testament)?

Bitte reichen Sie ggf. diese bestehenden Urkunden mit ein, insbesondere Ehegattentestamente, wenn der Ehegatte bereits verstorben ist.

Gegenleistung

Entscheidend bei der Übertragung von Grundbesitz ist die Gegenleistung. Eine Übertragung von Grundbesitz kann z. B. komplett unentgeltlich, teilentgeltlich oder vollentgeltlich erfolgen sowie können Vorbehaltsrechte wie z. B. ein Wohnrecht vereinbart werden. Die nachfolgende Liste ist beispielhaft, orientiert an den häufig vorkommenden Standardfällen, nähere Details werden im persönlichen Beratungsgespräch besprochen.

Gegenleistung in Geld an Dritte, z. B. an andere Kinder des Übergebers

Gegenleistung durch Darlehensverbindlichkeiten

Nutzungsvorbehalte

Generell gilt: Bitte stimmen Sie jede Übertragung im Vorfeld mit Ihrem steuerlichen Berater ab.

Liegt Ihnen ein Plan vor, reichen Sie diesen bitte ein. Bitte prüfen Sie bei Wohnungsrechten, wie die Kostenverteilung zwischen Nutzungsberechtigtem und Eigentümer sein soll. Hierbei kann insbesondere zwischen gewöhnlichen/laufenden Kosten (z.B. Verbrauchskosten, Grundsteuer, etc.) und außerordentlichen Kosten (z. B. Dachreparatur) unterschieden werden.

Rückforderungsrechte

Mehrere Berechtigte von Vorbehaltsrechten

Die vorgenannten Rechten werden in der Regel für den Übergeber bestellt. Gerade bei Ehegatten werden Immobilien häufig als „gemeinschaftliches“ Vermögen angesehen, sind aber zivilrechtlich manchmal nur Eigentum eines Ehegatten. Dann stellt sich die Frage, ob die vorgenannten Rechte nur zugunsten des übertragenden Ehegatten vereinbart werden sollen oder für beide Ehegatten.

Vorsorge bei Vorbehaltsrechten

Vorbehaltsrechte werden zur Absicherung des Übergebers in der Regel im Grundbuch eingetragen. Dadurch wird der Grundbesitz für den Übernehmer zu Lebzeiten des Übergebers häufig unveräußerlich. Daher sollte Vorsorge für den Fall der Geschäftsunfähigkeit des Übergebers getroffen werden.

Merke: Keine Vorbehaltsrechte ohne notarielle Vorsorgevollmacht!

Ausgleichung unter Kindern

Pflichtteil und Abfindung

Anrechnung der Schenkung

Sonstige Gegenleistungen

Im Rahmen von Immobilienübertragungen sind natürlich weitere Gegenleistungen möglich (z.B. Rentenzahlungen, Pflegeversicherungen, um nur einige zu nennen). Das gegenständliche Formular behandelt nur die typischen Gestaltungsformen in der Praxis. Gerne beraten wir Sie individuell über weitere Gestaltungsvarianten. Sie können hier weitere Wünsche angeben:

Wenn möglich, die Grundschuldbestellungsurkunden vor dem Termin einreichen.

Entwurfsübersendung

Hinweise

Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach §§ 12 ff. Bundesdatenschutzgesetz sowie nach §§ 13, 14 DSGVO zu dienstlichen Zwecken; in diese wird eingewilligt.

Die Beteiligten erklären sich in Kenntnis des jederzeitigen Widerrufs Ihrer Erklärung damit einverstanden, dass Ihnen die Entwürfe der erforderlichen Urkunden per E-Mail in unverschlüsselter Form zugesandt werden.

Zur Beurkundung müssen alle Beteiligten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Sollten sich Namensänderungen (z.B. aufgrund von Heirat) ergeben, die nicht im Ausweis vermerkt sind, sind auch hierüber amtliche Urkunden (z. B. Heiratsurkunde) vorzulegen.

Erforderliche Erbscheine sind im Original vorzulegen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins, wählen Sie die Rufnummer 02565 93420.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Auftrag

Formular als PDF downloaden

Downloads​

Alternativ können sie auch das Formular als PDF herunterladen