Verleihung „Fachanwältin für Erbrecht“ – Frau Dr. Marie-Sophie Söbbeke

Mit Beschluss vom 15.05.2020 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm Frau Rechtsanwältin Dr. Marie-Sophie Söbbeke die Befugnis verliehen, den Titel

Fachanwältin für Erbrecht

zu führen.

Mit der Verleihung des Titels ist die Expertise von Dr. Söbbeke als ausgewiesene Expertin für Erbrecht offiziell bestätigt.

Das ganze Team gratuliert sehr herzlich. Wir freuen uns sehr.

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