Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Kind volljährig. Dies ist sowohl im Persönlichen als auch im Rechtlichen ein wesentlicher Meilenstein.
Hat ein volljähriges Kind weiterhin einen Unterhaltsanspruch? Wie hoch ist er? Wird eigenes Einkommen angerechnet? Welcher Elternteil muss zahlen?
Ihre Anmeldung zu dem obigen Vortrag nimmt ausschließlich die VHS unter 02562 12666 entgegen.